Holmes Place behält sich das Recht vor, die Mitgliedsbeiträge anzupassen. Gemäss den AGB können die Mitgliedsbeiträge einmal pro Jahr angepasst werden. Die erste Anpassung kann erst nach Ablauf der in Ihrem Mitgliedschaftsvertrag angegebenen Erstvertragslaufzeit (3, 12 oder 24 Monate) erfolgen.
Jede Anpassung wird Ihnen mindestens einen Monat vor Inkrafttreten des neuen Mitgliedsbeitrags mitgeteilt.
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