Die Mindestlaufzeit bezieht sich auf die Erstlaufzeit Ihres Mitgliedschaftsvertrags und ist auf Ihrem Vertrag neben der gewählten Mitgliedschaftsoption angegeben.
Wurde eine Vertragsverlängerung oder -änderung schriftlich vereinbart, gilt die auf der Verlängerung neu erfasste Laufzeit als Erstlaufzeit für weitere 3, 12 oder 24 Monate, wie bei einem Neuvertrag.
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