Ja. Wenn Sie dauerhaft medizinisch sportunfähig werden, um das Fitnessstudio zu nutzen, können Sie eine ausserordentliche vorzeitige Kündigung Ihrer Mitgliedschaft beantragen, indem Sie dem Club die erforderlichen offiziellen medizinischen Unterlagen vorlegen.
In allen Fällen gilt eine Kündigungsfrist von 3 Kalendermonaten.
Erfolgt die Kündigung vor dem 12. Monat, gilt für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft bis zum Kündigungsdatum der Flexi-Mitgliedschaftstarif und die sich daraus ergebende Differenz wird nachberechnet.
Erfolgt die Kündigung zwischen dem 12. und 24. Monat, gilt für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft bis zum Kündigungsdatum der 12-Monats-Mitgliedschaftstarif und die sich daraus ergebende Differenz wird nachberechnet.
War dieser Beitrag hilfreich?
0 von 0 fanden dies hilfreich