Ja.
Bei einer 24-monatigen Mitgliedschaft kann der Vertrag nach Ablauf der ersten 12-monatigen Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Kalendermonaten vorzeitig beendet werden.
Wenn Sie nach der ersten 12-monatigen Mindestlaufzeit kündigen, werden die Mitgliedsbeiträge auf der Grundlage des geltenden 12-Monats-Tarifs für Ihre gewählte Mitgliedschaftskategorie neu berechnet. Sie müssen die Differenz zwischen den bereits gezahlten Mitgliedsbeiträgen und dem geltenden 12-Monats-Tarif für den Zeitraum vom Beginn Ihrer Mitgliedschaft bis zum Kündigungsdatum nachzahlen.
In Ausnahmefällen ist eine vorzeitige Kündigung auch vor Ablauf der 12-monatigen Mindestlaufzeit möglich, sofern Sie dem Club die erforderlichen offiziellen Nachweise vorlegen. Zu den Ausnahmefällen gehören:
- Dauerhaftes Verlassen des Landes oder
- Dauerhafte medizinische Sportunfähigkeit zur Nutzung des Fitnessstudios.
In diesen Fällen gilt:
Erfolgt die ausserordentliche Kündigung vor Ablauf des 12. Monats, gilt für den Zeitraum vom vertraglich vereinbarten Trainingsbeginn bis zum Kündigungsdatum der Tarif der Flexi-Mitgliedschaft. Die daraus resultierende Differenz wird entsprechend berechnet.
Erfolgt die ausserordentliche Kündigung zwischen dem 12. und 24. Monat, gilt für den Zeitraum vom Beginn Ihrer Mitgliedschaft bis zum Kündigungsdatum der 12-Monats-Tarif.
In allen Fällen, einschlisslich der ausserordentlichen Kündigung, gilt eine Kündigungsfrist von
3 Kalendermonaten.