Für Kündigungen und vorzeitige Vertragsbeendigungen gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Kalendermonaten.
Bei Mitgliedschaften mit einer 24-monatigen Vertragslaufzeit gilt die Kündigungsfrist von 3 Kalendermonaten sowohl bei einer ordentlichen Kündigung nach Ablauf der ersten 12 Monate Vertragsbindung als auch bei einer ausserordentlichen vorzeitigen Vertragsbeendigung, beispielsweise aufgrund eines dauerhaften Wohnsitzwechsels oder einer dauerhaften medizinischen Sportunfähigkeit.
Die Kündigungsfrist gilt in allen Fällen, einschliesslich ausserordentlicher Vertragsbeendigungen.
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