Ja. Wenn Sie ins Ausland umziehen, können Sie Ihre Mitgliedschaft ausserordentlich vorzeitig kündigen. Bitte senden Sie uns dafür einen Nachweis Ihres Wegzugs zu.
Sie müssen ein offizielles kantonales Formular vorlegen, das Ihre Ausreise aus der Schweiz bestätigt.
In allen Fällen gilt eine Kündigungsfrist von 3 Kalendermonaten.
Erfolgt die Kündigung bei einer 12-Monats-Mitgliedschaft vor dem 12. Monat, gilt für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft bis zum Kündigungsdatum der Flexi-Mitgliedschaftstarif und die sich daraus ergebende Differenz wird nachberechnet.
Erfolgt die Kündigung zwischen dem 12. und 24. Monat, gilt für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft bis zum Kündigungsdatum der 12-Monats-Mitgliedschaftstarif und die sich daraus ergebende Differenz wird nachberechnet.
War dieser Beitrag hilfreich?
0 von 0 fanden dies hilfreich